English   |   Home   |   Unternehmen    |   Investor Relations    |   Karriere    |   Presse    |   Aktuelles    |   Kontakt   

Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB)

Die Unter­neh­mens­führung der INFO Gesell­schaft für Infor­ma­ti­ons­systeme AG („INFO AG“) als börsen­no­tierte deutsche Aktien­ge­sell­schaft wird in erster Linie durch das Aktien­gesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Gover­nance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

 

Entspre­chend den gesetz­lichen Vorschriften unter­liegt INFO AG dem so genannten „dualen Führungs­system“. Dieses ist durch eine strikte perso­nelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs­organ und dem Aufsichtsrat als Überwa­chungs­organ gekenn­zeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unter­neh­mens­in­teresse eng zusammen.

 

Der Vorstand leitet das Unter­nehmen mit dem Ziel nachhal­tiger Wertschöpfung in eigener Verant­wortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamt­ver­ant­wortung, d. h., die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verant­wortung für die gesamte Geschäfts­führung. Sie entwi­ckeln die Unter­neh­mens­stra­tegie und sorgen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Die Grund­sätze der Zusam­men­arbeit des Vorstands der INFO AG sind in der Geschäfts­ordnung des Vorstands zusam­men­ge­fasst. Diese regelt insbe­sondere die Ressort­zu­stän­dig­keiten der einzelnen Vorstands­mit­glieder, die dem Gesamt­vor­stand vorbe­hal­tenen Angele­gen­heiten, die Beschluss­fassung, namentlich erfor­der­liche Beschluss­mehr­heiten sowie die Rechte und Pflichten des Vorsit­zenden des Vorstands. Der Vorstand der INFO AG besteht derzeit aus 3 Mitgliedern. Nähere Angaben zu den Vorstands­mit­gliedern, insbe­sondere ihre Ressort­ver­ant­wort­lich­keiten finden Sie hier.

 

Der Vorstand infor­miert den Aufsichtsrat regel­mäßig, zeitnah und umfassend über alle für den INFO AG-Konzern wesent­lichen Aspekte der Geschäfts­ent­wicklung, bedeu­tende Geschäfts­vor­fälle sowie die aktuelle Ertrags­si­tuation einschließlich der Risikolage und des Risiko­ma­na­ge­ments. Abwei­chungen des Geschäfts­ver­laufs von früher aufge­stellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Außerdem berichtet der Vorstand regel­mäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetz­licher Bestim­mungen und unter­neh­mensin­terner Richt­linien, das gleich­falls im Verant­wor­tungs­be­reich des Vorstands liegt.

 

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unter­nehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergü­tungs­system für die Vorstands­mit­glieder und setzt deren jeweilige Gesamt­ver­gütung fest. Er wird in alle Entschei­dungen einge­bunden, die für INFO AG von grund­le­gender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat der INFO AG besteht aus 6 Mitgliedern, davon werden zwei Mitglieder von den Arbeit­nehmern gemäß den Bestim­mungen des Drittel­be­tei­li­gungs­ge­setzes (zuvor § 76 BVerfG 1952) gewählt, die übrigen Aufsichts­rats­mit­glieder sind Aufsichts­rats­mit­glieder der Aktionäre.

 

Die Grund­sätze der Zusam­men­arbeit des Aufsichtsrats der INFO AG sind in der Geschäfts­ordnung des Aufsichtsrats geregelt. Weitere Einzel­heiten zur konkreten Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse können dem aktuellen Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden.

Schließlich enthalten die Satzung der INFO AG (§ 9) sowie die Geschäfts­ordnung des Aufsichtsrats (§ 8) einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

 

INFO AG sieht in einer verant­wor­tungs­vollen und trans­pa­renten Corporate Gover­nance die Basis für langfris­tigen wirtschaft­lichen Erfolg. Leitbild ist dabei der 2002 einge­führte Deutsche Corporate Gover­nance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Vorstand und Aufsichtsrat der INFO AG konnten daher nach pflicht­ge­mäßer Prüfung zuletzt im Februar 2011 die nachfol­gende Entspre­chens­er­klärung nach § 161 AktG abgeben: